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Juristische Zeitgeschichte / Abteilung 3

Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung
  • Herausgegeben von: Thomas Vormbaum
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Die Abteilung versammelt Monographien, Quellen und Materialien zur deutschen Strafgesetzgebung des 19. und 20. Jahrhunderts. Im Vordergrund stehen Längsschnitt-Untersuchungen zu einzelnen Rechtsinstituten, Tatbeständen und Tatbestandsgruppen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes; jedoch werden auch einzelne markante Gesetzgebungsakte sowie die Gesetzgebung bestimmter Zeitabschnitte behandelt. Neben Monographien nimmt die Abteilung Quellen- und Materialsammlungen zur Strafgesetzgebung im bezeichneten Zeitraum auf. Auf diese Weise sollen die Bände der Abteilung insgesamt eine Art Handbuch der modernen deutschen Strafgesetzgebung ergeben.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2022
Band 54 in dieser Reihe

Die Abhandlung befasst sich mit Reformdiskussion und Gesetzgebung der Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Angeklagten. Neben der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Wiederaufnahmegründe werden Zusammenhänge zur Ausgestaltung des Strafverfahrensrechts im jeweiligen Zeitabschnitt beleuchtet und gesellschaftspolitische Ereignisse und deren Auswirkung auf die Reformen des Wiederaufnahmerechts in den Blick genommen.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2021
Band 53 in dieser Reihe

In der Mitte der 1980er Jahre erlebte das Verbrechensopfer eine vielbeachtete Renaissance im Strafverfahrensrecht. Im Zuge einer anhaltenden Serie von Opferschutzgesetzen rückte die Nebenklage vom Rand in das Zentrum des strafprozessualen Reformdiskurses. Der Autor zeichnet anhand auch unveröffentlichter Gesetzgebungsmaterialien die Reformgeschichte der Nebenklage vor dem Hintergrund zeitgeschichtlicher und epochaler Entwicklungslinien nach.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2021
Band 52 in dieser Reihe

Das Werk befasst sich mit der Legitimität des im Jahre 2017 in Kraft getretenen und seitdem in der Literatur stark umstrittenen Straftatbestands der des Sportwettbetruges (§ 265c StGB). Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die ausführliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Pönalisierung des Sportwettbetruges. Hierfür erörtert der Verfasser zunächst die Voraussetzungen einer rechtmäßigen Pönalisierung und prüft sodann, sowohl anhand der Maßstäbe der durchaus heftig diskutierten systemkritischen Rechtsgutslehre, als auch anhand der Maßstäbe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, ob es sich bei dem Sportwettbetrug um einen legitimen Straftatbestand handelt oder ob sich das Gesetz in die zunehmend länger werdende Reihe symbolischer Straftatbestände einreiht.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2020
Band 51 in dieser Reihe

Der Autor befasst sich in seiner Arbeit mit der Entwicklung des deutschen Weinstrafrechts seit 1871. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der Strafvorschriften der bisherigen sechs Weingesetze seit 1892. Es werden sog. „normative Irreführungen" der Verbraucher aufgezeigt, die sich in den Weingesetzen verfestigt und bis heute zu einer „relativen Bezeichnungswahrheit" geführt haben. Das Buch schließt mit umfangreichen Reformvorschlägen.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2019
Band 50 in dieser Reihe

Die Arbeit beschreibt die Entwicklung des Strafrechts im Herzogtum Braunschweig. Im Fokus steht die Darstellung des Entstehungsprozesses und der prägenden Merkmale des Criminalgesetzbuches von 1840, einer Kodifikation, die schon in der damaligen Zeit als herausragendes Werk angesehen wurde. Mit Blick auf den historischen Kontext wird abschließend die Wirkung dieses Gesetzes auf den Prozess der deutschen Strafrechtseinheit untersucht.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2018
Band 49 in dieser Reihe

Die Arbeit beschreibt den legislatorischen Anpassungsversuch an die dynamische Technikentwicklung auf dem Gebiet des Computer- und Internetstrafrechts seit den 1970er Jahren. Nach der Kodifizierung der Datenveränderung, Computerspionage und -sabotage durch das „Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" von 1986 prägten vor allem die völkerrechtlichen und europäischen Harmonisierungsbestrebungen den nationalen Novellierungsprozess.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2018
Band 48 in dieser Reihe

Der Verfasser zeigt in seiner Arbeit auf, wie sich der Steuerhinterziehungstatbestand seit dem 19. Jahrhundert entwickelt hat. Anknüpfend an strafrechtstheoretische Grundlagen des 18. und 19. Jahrhunderts wird die Gesetzgebung und Reformdiskussion dargestellt. Dabei werden problematische Entwicklungstendenzen aufgezeigt. Im Rahmen der Untersuchung wird kritisch hinterfragt, ob die Normen der §§ 370, 371 AO reformbedürftig sind.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2018
Band 47 in dieser Reihe

Anlässlich des neuen § 217 StGB behandelt das Buch die hochaktuellen Themen assistierter Suizid und professionalisierte Suizidbeihilfe (z.B. ärztliche Suizidassistenz, Sterbehilfevereine). Es stellt die alte Rechtslage in einen Gesamtkontext und bietet einen Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Neuregelung. Eine rechtsphilosophische Grundlegung und eine Analyse der wichtigsten Besonderheiten aus der anwaltlichen Praxis runden das Werk ab.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2017
Band 46 in dieser Reihe

Die Entwicklung des Strafrechts im Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert ist vom Zugewinn Rheinhessens geprägt. Eine zentrale Rolle spielt die mögliche Übernahme der französischen Gesetzestexte. Von dem als zu hart empfundenen Strafensystem abgeschreckt, entscheidet man sich nach jahrelangen Diskussionen dagegen und erschafft ein eigenes, von vielen Kodifikationen geprägtes, Strafgesetzbuch.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2016
Band 45 in dieser Reihe

Im Fokus der Dissertation steht die rechtliche Betrachtung der §§ 213, 214 StGB-DDR. Anknüpfungspunkt ist die Arbeit von Mohr zu § 213, die die Entwicklung bis 1968 aufzeigt. Das vorliegende Werk behandelt den gesamten Zeitraum von 1957 bis 1990 und bezieht die Rechtsprechung des OG ebenso ein wie die Maßnahmen des MfS. Eine Analyse der Auswertung der Gerichtsakten des StA Stadt Dresden ergänzt den abstrakten Abriss.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2015
Band 44 in dieser Reihe

Die Dissertation beschreibt die Entwicklung der gegen das Eigentum gerichteten Sanktionen des Verfalls, der Einziehung sowie der in der Titelüberschrift der heutigen §§ 73 ff. StGB nicht ausdrücklich genannten, aber mitgeregelten Unbrauchbarmachung insbesondere seit 1871. Kurz wird auch die vorausgegangene Entwicklung im römischen sowie im deutschen Recht vor 1871 dargestellt, da diese Einfluss auf die Ausgestaltung der Vorschriften im Reichsstrafgesetzbuch hatte. In diesem Zusammenhang werden die Veränderungen, deren Hintergründe, die Motive sowie die Argumente der Beteiligten aufgezeigt. Die Dissertation macht deutlich, welche Unzulänglichkeiten bis heute im Hinblick auf die Vorschriften bestehen und an welchen Stellen es wünschenswert wäre, dass der Gesetzgeber tätig wird. Von daher ist die Dissertation für all jene, die sich vertiefter mit der Thematik auseinandersetzten wollen, unverzichtbar.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2014
Band 43 in dieser Reihe

Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung der Inzeststraftatbestände des § 173 StGB, erstmals zusammenhängend dargestellt von 1870 bis zur Gegenwart. In einer chronologischen Untersuchung werden die einzelnen Reformbemühungen sowie die verschiedenen Gesetzesinitiativen und Gesetzesänderungen dargestellt und somit die maßgeblichen Argumente, Begründungen, Hintergründe und Motive für die Inzeststraftatbestände in der jeweiligen Epoche herausgearbeitet. Das verwendete Quellenmaterial setzt sich aus veröffentlichten und auch aus unveröffentlichten Quellen zusammen.

Der Verfasser zeichnet die Historie der Inzeststraftatbestände in der deutschen Strafgesetzgebung nach, was für das Verständnis und der Auseinandersetzung mit der Strafnorm des heutigen § 173 StGB für unabdinglich gehalten wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass über die Legitimation der Inzeststraftatbestände teilweise keine oder nur ungefähre, jedenfalls überwiegend wechselnde Vorstellungen gemacht worden sind und die Argumente der Sittenwidrigkeit und des Moralschutzes kontinuierlich zur Begründung der Inzeststrafbarkeit herangezogen worden sind.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2011
Band 42 in dieser Reihe

Die Arbeit befasst sich mit den Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit den im Titel genannten Tatbeständen und ist in drei Teile und zehn Kapitel unterteilt. Im ersten Teil wird im ersten Kapitel die Problemstellung und die Methode der Darstellung erläutert und im zweiten Kapitel die Gesetzgebung im Deutschen Partikularrecht, wobei der Schwerpunkt auf dem Preußischen StGB von 1851 und der Preßverordnung von 1849 liegt. Der dritte Teil beginnt mit der Entstehung des Reichsstrafgesetzbuchs, in den folgenden Kapiteln werden die Reformversuche bis zum Beginn der Strafrechtsreform mit dem Schwerpunkt "Umsturzvorlage", die Entwürfe von 1909 bis 1930, sodann die politischen Perioden der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus und daran anschließend die Gesetzgebung nach 1945 und dem Erlaß des § 140 StGB der Kampf gegen den Terrorismus mit den neuen §§ 88a und 130a dargestellt. Jedes Kapitel beginnt mit einer kurzen Einführung und endet mit einem Resumé. Im dritten Teil werden die Untersuchungsergebnisse zusammengefaßt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Im Anhang finden sich die Texte der untersuchten Entwürfe und Gesetze und ein Quellen- und Literaturverzeichnis.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 41 in dieser Reihe

Mit Artikel 102 des Grundgesetzes fand nach fast 100 Jahren abolitionistischer Reformbestrebungen die Zulassung der Todesstrafe ihr verfassungsrechtliches Ende. Was waren die Gründe für die überraschende Entscheidung des damaligen Gesetzgebers, entgegen der zu jener Zeit vorherrschenden Volksstimmung zugunsten der Todesstrafe, die höchste Strafe abzuschaffen. Welche Auswirkungen hatte das Verfassungsverbot auf die diese Regelung ablehnende Bevölkerung? Untersucht wird insbesondere die Entwicklung der parlamentarischen und öffentlichen Meinungsbildung in der Zeit von 1949 bis 1990 zur Frage der erneuten Anwendung der Todesstrafe. Denn trotz der eindeutigen Regelung des Artikels 102, die nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beseitigt werden kann, wurde die Regelung seit Beginn der 50er Jahre bis hinein in die 70er Jahre immer wieder durch Politik, Presse und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Angeheizt durch teils aufsehenerregende Verbrechen gab es zahlreiche Versuche, die verfassungsrechtliche Entscheidung rückgängig zu machen. Erst in den späten 70er Jahren stellte sich eine stabile Mehrheit gegen die erneute Einführung der Todesstrafe ein. Das ehemals heftig kritisierte Verfassungsverbot hatte sich zu einem von der Mehrheit des Volkes allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz entwickelt. Anhand parlamentarischer Debatten, Akten des Bundesjustizministeriums sowie der Auswertung der Tagespresse und demoskopischer Erhebungen versucht die Arbeit Erkenntnisse zu Motivationen und Ansichten zu geben, warum die Politik trotz der fehlenden Übereinstimmung mit der öffentlichen Meinung an ihrer Entscheidung unbeirrt festhielt, die Bevölkerung das Verfassungsverbot erst Jahrzehnte nach seinem Inkrafttreten akzeptierte und diese Entwicklung schließlich dazu führte, dass die Bundesrepublik Deutschland fortan auch über ihr Territorium hinaus für die Ächtung der Todesstrafe eintrat.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 40 in dieser Reihe

Das Buch enthält die erste vollständige Darstellung des strafrechtlichen Schutzes des sozialistischen Eigentums in der DDR. Sozialistisches Eigentum war nach dem Selbstverständnis der DDR das Volkseigentum, das Eigentum sozialistischer Genossenschaften und das Eigentum ihrer Parteien und Massenorganisationen. Bereits in der SBZ, als für Angriffe gegen sozialistisches Eigentum noch das RStGB galt, begann sich eine Sonderrechtsentwicklung herauszukristallisieren, die, zunächst geprägt durch die Stalin-Ära, bei Eigentums- und Vermögensdelikten gegen das Volkseigentum härtere Strafen verlangte als bei Delikten gegen das übrige Eigentum. Bereits im Strafrechtsergänzungsgesetz von 1958 ist jedoch von einer erhöhten Schutzwürdigkeit des sozialistischen Eigentums nichts mehr zu finden und die Aufspaltung des Eigentumsschutzes im StGB erfolgte nur noch aus propagandistischen Gründen ohne sonstige strafpolitische Hintergründe. Der Verfasser konstatiert eine zunehmende Liberalisierung und auch Entpolitisierung der Strafrechtspraxis auf dem untersuchten Gebiet. Im Schlussteil wird die Frage diskutiert, ob und inwieweit das Strafrecht der DDR zum Schutze des sozialistischen Eigentums unrechtsstaatliches Strafrecht war.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 39 in dieser Reihe
>Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998.
Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.
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Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 38 in dieser Reihe

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), welches 1983 in Kraft getreten ist. Das Rechtshilferecht ist ein interessantes und höchst aktuelles Rechtsgebiet, welches Bezüge zum Strafrecht wie auch zum Völkerrecht aufweist. Die im Rechtshilferecht zentrale Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verfolgter an einen anderen Staat ausgeliefert werden kann, wurde nicht immer einheitlich beantwortet. Die Entwicklungen, die dieses Rechtsinstitut sowie andere Rechtshilfeformen – insbesondere in der Entstehungsphase des IRG von 1962 bis 1983, aber auch unter Einbeziehung der Entwicklung des Rechtshilferechts seit 1892 – durchlaufen haben, darzustellen, macht sich die Arbeit zur Aufgabe. Im Entstehungsprozess des Gesetzes galt es, politisch brisante Fragen zu beantworten: Inwieweit ist die Bundesrepublik gehindert, einen Verfolgten auszuliefern, welchem im Zielstaat die Todesstrafe oder politische Verfolgung droht? Sind deutsche Stellen verpflichtet, den Schuldverdacht gegen den Verfolgten nachzuprüfen, bevor sie ihn ausliefern? Kann ein ausländisches Strafurteil in Deutschland vollstreckt werden und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Auch die erstmalige Normierung der sog. Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse bildet einen Schwerpunkt der Arbeit, da sie eine der wesentlichen Errungenschaften des Gesetzes darstellt.

Im langwierigen Gesetzgebungsverfahren, welches 1962 durch die Einberufung der Kommission zur Reform des Deutschen Auslieferungsgesetzes, des Vorgängers des IRG, eingeleitet worden war, waren einige Vorschriften der Entwürfe hoch umstritten. An nicht wenigen Stellen war eine hohe Kompromissbereitschaft der Beteiligten gefordert, politische Motive spielten eine entscheidende Rolle.

Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Rechtshilferechts versucht die Arbeit darüber hinaus, den Entstehungsprozess des IRG für Streitfragen wie die Rechtsstellung des Verfolgten und die Dreidimensionalität des Rechtshilfeverfahrens fruchtbar zu machen.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 37 in dieser Reihe
Die Arbeit befasst sich mit der Darstellung und Untersuchung der in § 177 des Strafgesetzbuches in seiner heute geltenden Fassung zusammengefassten Straftatbestände der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Dabei folgt die Darstellung dem zeitgeschichtlichen Verlauf der Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussion. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf die Zeit ab Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches im Jahr 1870 bis hin zum Strafgesetzbuch in seiner heute gültigen Fassung. Den Schwerpunkt legt die Darstellung auf die Untersuchung der Reformarbeiten, die letztlich zur Änderung der Vorschriften über die Strafbarkeit sexueller Gewalt durch das 4. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1973, das 33. Strafrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 1997 und das 6. Strafrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 1998 geführt haben. Die Darstellung schildert ergänzend die jeweils in der Literatur, Öffentlichkeit und Rechtsprechung vorherrschende Reform- und Moraldiskussion. Das Quellenmaterial setzt sich sowohl aus veröffentlichten als auch unveröffentlichten Quellen zusammen. Zur Veranschaulichung werden ferner im Anhang die jeweiligen Gesetzentwürfe und Gesetzesfassungen synoptisch gegenübergestellt. Im Rahmen der Schlussbetrachtung setzt sich die Verfasserin mit den Stärken und Schwächen der als Einheitstatbestand ausgestalteten Vorschrift des § 177 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung auseinander.
Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 36 in dieser Reihe

Das Strafbefehlsverfahren ist trotz der Kürze und des Ausnahmecharakters seiner Regelungen in der Praxis von enormer Wichtigkeit. Die den Anklageprozess kennzeichnenden Grundsätze der Mündlichkeit, der Öffentlichkeit und der Gewährung rechtlichen Gehörs sind hier nicht bzw. nur unzulänglich umgesetzt. Wie kam es dazu, dass das Strafbefehlsverfahren trotz der Einführung eines reformierten, auf diesen Grundsätzen beruhenden Strafverfahrens Mitte des 19. Jahrhunderts nicht nur Einzug in die deutsche Strafprozessordnung fand, sondern seit dem ständig ausgeweitet wird?

Die Arbeit zeigt auf, dass das Strafbefehlsverfahren als ein Kind der Praxis aus einem Kompetenzkonflikt zwischen Polizei und Justiz hervorging, sich dann als integraler Bestandteil des Verfahrensrechts etablierte und schließlich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Strafprozessordnung wurde. Es wird die Entwicklung des Verfahrens beginnend mit dem in Berlin bekannten polizeirechtlichem Mandatsverfahren zu Beginn des 19. Jahrhunderts und endend in den heutigen Tagen dargestellt und bewertet. Die Beweggründe und Argumentationslinien sowohl der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten als auch die der Praxis und der rechtswissenschaftlichen Literatur werden dazu unter - zum Großteil erstmaliger - Auswertung umfassenden Quellenmaterials aufgezeigt.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2010
Band 35 in dieser Reihe

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Entstehungsgeschichte und Inhaltsanalyse des Entwurfs von 1922, der auch unter dem Namen "Entwurf Radbruch" bekannt ist und damit auf seinen wesentlichen Verfasser, den damaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch verweist.
Ausgehend von den in der Person Radbruchs liegenden Einflußfaktoren, wie z.B. seine wissenschaftliche Prägung durch Franz v. Liszt, war es die Zusammenarbeit mit Österreich - im Bestreben ein einheitliches Strafgesetzbuch zu schaffen -, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Entwurf genommen hat. In Abgrenzung zum Vorgängerentwurf von 1919 bestanden die Kernpunkte der Reformarbeit in dem Bestreben nach der Aussonderung des "Polizeiunrechts" und des "gemeinschädlichen Verhaltens" aus dem Strafgesetzbuch, der Neufassung des Strafensystems unter der Abschaffung der Todes-, Zuchthaus- und den sog. Ehrenstrafen, der Ausweitung der richterlichen Ermessensfreiheit insbesondere im Hinblick auf die Strafzumessung und das "Vikariieren" von Strafe und Sicherungsverwahrung, einer neuen Betonung des Schuldprinzips und Entkriminalisierungsbemühungen im Besonderen Teil.
Bei näherer Analyse dieser - und weiterer anderer Punkte der Gesetzesarbeit - werden auch bedenkliche Tendenzen deutlich: So ist eine Subjektivierung des Strafrechts durch die stärkere Betonung von "Tätertypen", einer subjektiven Versuchslehre und der Ausweitung der Gefährdungshaftung erkennbar.
Dem Entwurf Radbruch wird stets eine besondere Liberalität zugeschrieben, die ihren Ursprung nach herrschender Auffassung in seinem Verfasser hat. Die Arbeit hinterfragt diese These anhand des veröffentlichten und archivierten Materials. Dabei zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel der Diskussion um die Zulassung der Todesstrafe, daß es nicht nur Gustav Radbruch war, auf den die liberale Lösung des Entwurfs zurückgeht, sondern daß in diesem Beispiel es vor allem österreichische Bestrebungen waren, die verwirklicht wurden. Insofern trägt die Arbeit in dieser und in weiteren Fragen dazu bei, die herr-schende These zu relativieren und den Entwurf in die Kontinuität der Strafrechtsreform einzureihen.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2009
Band 34 in dieser Reihe

"Anreizung zum Klassenkampf" und "Volksverhetzung" - zwei Bezeichnungen für eine Norm: § 130 StGB.
Die Arbeit zeichnet die Entwicklung dieser Vorschrift nach, deren Vorgänger erst Mitte des 19. Jahrhunderts als Gegenmittel zur Pressefreiheit geschaffen wurden. Seitdem steht die Vorschrift im Spannungsfeld mit der Meinungs- und Pressefreiheit sowie im Kraftfeld politischer Auseinandersetzungen, etwa um das Verbot der Holocaustleugnung.
§ 130 StGB bewahrte vom Kaiserreich bis in die bundesrepublikanische Zeit zunächst seinen Wortlaut. Als Teil des politischen Strafrechts wären allerdings Anpassungen an das jeweilige Staatssystem zu erwarten gewesen. Daher stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Fassung - entgegen der ersten nichtamtlichen Bezeichnung - systemneutral war und ob die geänderte Bezeichnung einen deutlichen Funktionswandel widerspiegelt. Daneben wird die Entwicklung unter weiteren Gesichtspunkten, insbesondere einer möglichen Hinwendung zum symbolischen Strafrecht, analysiert.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2009
Band 33 in dieser Reihe

Die Arbeit befasst sich mit den im StGB verwendeten Gesetzestechniken zur Strafschärfung, insbesondere der Regelbeispielsmethode für besonders schwere Fälle. Es zeigt sich, dass die problematische, viel kritisierte Regelbeispielstechnik nicht - wie zumeist aber angenommen - der Exemplifikationsmethode des fast vergessenen Rechtswissenschaftlers Adolf Wach (1843 - 1926) entspricht und somit nicht auf dessen noch heute aktuellen Beitrag zur Legislativen Technik aus dem Jahre 1908 abzuleiten ist. Die Überlegenheit der richtig verstandenen Wach`schen Exemplifikationsmethode gegenüber der Regelbeispielstechnik wird dargestellt und aufgezeigt, dass diese Methode ganz generell ein gelungener Mittelweg zwischen kasuistischer und generalisierender Gesetzestechnik sein kann. Diskutiert wird hierbei speziell der Vorschlag Schefflers, dass die Wach`sche Exemplifikationsmethode auch eine taugliche Gesetzestechnik zur Vermeidung von sog. "horizontaler Kasuistik" sei.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2009
Band 32 in dieser Reihe

Die Darstellung der Entwicklung der Strafgesetzbücher Sachsens im 19. Jahrhundert ist das Ziel der vorliegenden Arbeit. Den Schwerpunkt bildet die Darstellung der Kodifizierungsbestrebungen seit 1811, der jeweils geltenden Fassungen der sächsischen Strafgesetze, der Diskussionen der Gesetzesplanungsinstanzen und ihrer Entwürfe sowie der Stellungnahmen verschiedener Wissenschaftler und Behörden.

Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2020
Band 1.5 in dieser Reihe
Band 1 der Beiträge zur moderenen deutschen Strafrechtsgesetzgebung zeichnet in nunmehr 5 Teilbänden die Entwicklungsgeschichte des StGB vom Erlass des Gesetzes 1870 bis in die Gegenwart anhand der Änderungen und Neubekanntmachungen zitierfähig nach. Der 5. Teilband umfasst die Entwicklung nach der Jahrtausendwende bis ins Jahr 2018.
Buch Erfordert eine Authentifizierung Nicht lizenziert Lizenziert 2026
Band 55 in dieser Reihe

Anlässlich des über 100-jährigen Bestehens des JGG beleuchtet der Band die Entwicklung des Jugendstrafverfahrens bis in die heutige Zeit. Deutlich hervor tritt dabei das Spannungsverhältnis, das seit jeher zwischen dem erzieherischen Ansatz des Jugendstrafverfahrens und dem verfahrensrechtlichen Ziel, die Rechte der betroffenen Jugendlichen zu wahren, besteht.

Heruntergeladen am 24.9.2025 von https://www.degruyterbrill.com/serial/sjz%20bzmdst-b/html
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